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Bild vom Rathaus Wesseling

Wahlen

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
(Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes)

Um dies zu gewährleisten finden auf allen politischen Ebenen regelmäßig Wahlen statt, in denen Vertreter des Volkes gewählt werden. Diese Wahlen folgen den Wahlgrundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Das bedeutet:

  • Allgemein: Das Wahlrecht steht jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
  • Unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen ihren Abgeordneten direkt. Es werden bei der Wahl keine Wahlmänner und/oder Wahlfrauen zwischengeschaltet.
  • Frei: Es darf auf Wählerinnen und Wähler hinsichtlich der Wahlentscheidung von keiner Seite Druck ausgeübt werden.
  • Gleich: Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht.
  • Geheim: Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Allenfalls dürfen Wählerin oder Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben.

 





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Kontakt

Stadt Wesseling
-Der Bürgermeister-
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling

Ansprechpartner:
Peter Nowarra
Neues Rathaus,
Erdgeschoss, Zi. 14
Telefon: 02236/701-443
Telefax: 02236/701-454
E-Mail:
pnowarra@wesseling.de


Durchgehende Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Bürgeramt bis 19.00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr